Bei MiCA handelt es sich um eine Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Kryptowerte, mit der ein Regulierungsrahmen vorgeschlagen wird, der die Emission von Kryptowährungen als auch die Erbringung von Dienstleistungen regelt. Durch die neue Verordnung sollen Innovationen gefördert und Verbraucher geschützt werden. So wird mit MiCA etwa festgelegt, welche Regeln und Zulassungsanforderungen zu erfüllen sind, wenn ein Anbieter innerhalb der EU mit Kryptowährungen arbeiten will bzw. hier entsprechende Dienstleistungen anbietet.
Klares Regelwerk soll für mehr Transparenz und Sicherheit sorgen
Regulierungen sorgen in der Regel für Verbesserungen und erhöhte Sicherheit. Tatsächlich möchte man den Marktteilnehmern helfen und dafür sorgen, dass sie so sicher wie möglich unterwegs sind. Ein gutes Beispiel mag etwa der Online Glücksspielmarkt sein. Hier gibt es verschiedene Glücksspielbehörden innerhalb Europas, die Lizenzen anbieten.
Die Lizenz verrät in weiterer Folge, dass es sich etwa um einen seriösen Anbieter handelt, weil dieser dann bestimmte Anforderungen erfüllt. Einerseits geht es um die Sicherheit, aber auch um die Fairness. Denn man möchte nicht das Gefühl haben, im Online Casino über den Tisch gezogen zu werden, wenn man an seinem Lieblings-Slot keine Gewinne einfährt. Es gibt viele Online Casinos – vor allem im Bereich der Bitcoin Casinos Online hat sich in letzter Zeit viel getan. Immer mehr Anbieter werben damit, dass sie Kryptowährungen akzeptieren bzw. rein auf digitales Geld setzen. Auch diese Anbieter sind lizenziert. Auch wenn das Online Casino eine Lizenz hat, so ist es dennoch wichtig, sich im Vorfeld mit dem Spieleangebot, den Zahlungsoptionen sowie den Bonus- und Umsatzbedingungen zu befassen. Denn ob jene Punkte auch den eigenen Vorstellungen entsprechen, das sagt die Lizenz nicht aus.
Aufsichtsbehörden kommen ins Spiel
Wie auch der Anbieter des Online Casinos verschiedene Voraussetzungen erfüllen muss, ist nun das Unternehmen gefragt, das im Bereich Kryptowährungen aktiv ist. Durch die MiCA Verordnung wird vorgeschrieben, dass jedes Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Kryptowährungen anbietet, etwa Beratung oder Verwahrung, sich bei den nationalen Aufsichtsbehörden registrieren lassen muss. Zudem sind verschiedene organisatorische, geschäftliche als auch operative Verhaltensstandards zu erfüllen. Dazu gehören etwa Maßnahmen, damit die Kunden-Assets geschützt werden, man muss Interessenskonflikte vermeiden und die Markttransparenz gewährleisten. Zudem schreibt die MiCA Verordnung vor, dass Krypto-Emittenten die „Whitepapers“ offenlegen müssen. Das sind Dokumente, die Einzelheiten über die Risiken und Rechte des Assets beinhalten. Zudem unterliegen etwa Stablecoins im Rahmen der Verordnung auch Governance-, Stabilisierungs- und Reserveanforderungen.
Das sind die Hauptkategorien der MiCA Verordnung
Durch die MiCA Verordnung werden drei Hauptkategorien von Kryptowährungen reguliert: Es gibt assetbezogene Token, elektronische Geld-Token sowie andere Krypto Assets.
Asset-referenced token, ART – der assetbezogene Token
Das sind Stablecoins, die sich auf den Wert von anderen Assets beziehen – beispielsweise auf Währungen, Rohstoffe oder Kryptowährungen. So wird ein stabiler Preis aufrechterhalten.
EMT – elektronische Geld-Token
Eine Art von Stablecoin, der an den Wert einer bestimmten Fiatwährung gekoppelt ist, die ein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt – beispielsweise US Dollar oder Euro. Die EMTs streben die gleiche Stabilität wie elektronische Währungen an, die von Banken ausgegeben werden.
Diverse andere Krypto Assets
In diese pauschale Kategorie fallen Utility Token sowie weitere Krypto Assets, die nicht als EMT oder ART gelten. So bieten etwa Utility Token einen digitalen Zugang zu bestimmten Dienstleistungen oder Produkten. Auch hier wird Transparenz vorgeschrieben, wenn auch deutlich weniger strikt als bei den Stablecoins.
Bestimmte Krypto Assets wie Security-Token, digitale Zentralbankwährungen oder Non-Fungible Token sind aktuell vollständig von MiCA ausgeschlossen.
Worauf Krypto-Dienstleister nun achten müssen
Im Rahmen der Verordnung sind Krypto-Emittenten und Krypto Service-Anbieter verpflichtet, bestimmte Vorschriften sowie Zulassungsanforderungen zu erfüllen. So müssen sich Krypto Service-Anbieter um eine formelle Zulassung bei einer nationalen Regulierungsbehörde bemühen – wichtig: die Regulierungsbehörde muss in einem EU-Mitgliedstaat sein. Dabei müssen Mindestkapital- wie auch Governance-Standards erfüllt werden. Auch Richtlinien für Sicherheit, Umgang mit Beschwerden, betriebliche Ausfallsicherheit und Vermeidung von Interessenkonflikten sind zu schaffen bzw. einzuhalten.
Für die Krypto-Emittenten beziehen sich die Verpflichtungen auf die Einhaltung der Vorschriften beim Launch. Werden Krypto Assets an EU-Bürger ausgegeben, so erfordert das die Registrierung als juristische Person innerhalb der Vereinigung. Nur so kann die Rechenschaftspflicht gewährleistet werden. Kleinprojekte, die unter 1 Million Euro liegen, gelten als Ausnahmen. Des Weiteren sind die Emittenten verpflichtet, ein Whitepaper mit obligatorischen Angaben zu veröffentlichen – so etwa zu den Risiken und Werten der Assets.
Was darf man sich erwarten?
Mit MiCA wird eine regulatorische Klarheit darüber geschaffen, für welche Aktivitäten eine Lizenz benötigt wird und wie man Kryptowährungen der Öffentlichkeit vermarkten sowie verkaufen kann. MiCA sieht zudem einen einheitlichen Schutz für europäische Nutzer vor. Noch sind Non-Fungible Token und das dezentrale Finanzwesen nicht abgedeckt, jedoch könnte es demnächst zu Anpassungen kommen.
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