Damit sich die Mitarbeiter in einem Unternehmen über geltende Vorschriften zum Arbeitsschutz und anderen Regelungen informieren können, besteht für bestimmte Gesetze eine Aushangpflicht. Diese ist unabhängig von der Größe eines Betriebes und soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer Kenntnis von ihren Rechten erhalten. Wer sich nicht daran hält und auf die Bereitstellung der Infos verzichtet, riskiert hohe Bußgelder.
Diese Gesetze sind aushangpflichtig
Die wichtigsten Gesetze, die Arbeitgeber aushängen sollten, umfassen:
– das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG), das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) und das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
– das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
– das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
– das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowie das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
– das Mindestlohngesetz (MiLoG)
– das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
– das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
– das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
– je nach Branche das Ladenschlussgesetz (LSchlG) und die Gewerbeordnung (GewO)
– Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
– Betriebsvereinbarungen sowie für den Betrieb geltende Tarifverträge
– die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) inklusive Flucht- und Rettungsplan
– das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
– die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
– das Nachweisgesetz (NachwG)
– das Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Zudem gelten Bekanntmachungspflichten für die Betriebsratswahl und die Schwerbehindertenvertretungswahl, sofern diese Gremien vorhanden sind. Arbeiten einige Mitarbeiter im Homeoffice, sollten die Paragraphen 6, 7a, 8, 19 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes (HAG) ausgehangen werden. Bei Angestellten unter 18 Jahren ist außerdem das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) als Aushang ratsam. Unternehmen, bei denen Mitarbeiter mit gefährlichen Stoffen in Kontakt kommen könnten, sind Betriebsanweisungen zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und gegebenenfalls die Druckluftverordnung (DruckLV), die Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) mit Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) aushangpflichtig.
Muss es zwingend ein Aushang sein?
Die meisten Gesetze und Verordnungen bestehen aus zahlreichen Vorschriften, deren Aushang viele Seiten Papier bedeutet. Deshalb haben Unternehmer die Option, die Gesetze auch digital zur Verfügung zu stellen. Gibt es im Unternehmen ein Intranet, empfiehlt sich eine Versorgung mit den Informationen darüber. Das ist auch im Hinblick auf die Umweltfreundlichkeit und Kostenersparnis angebracht. Auf der Internetseite von Haufe gibt es weiterführende Tipps und einen genauen Überblick über aktuelle Aushangpflichten. Wichtig ist, dass jeder Arbeitnehmer unabhängig von seiner Position im Unternehmen auf die bestehenden Regelungen zugreifen kann. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form die Gesetze bereitgestellt werden.
Ab wann die Pflicht gilt und wo ein Aushang sinnvoll ist
Ob riesiger Konzern oder kleiner Betrieb – eine Aushangpflicht für entsprechende Gesetze gilt bereits ab dem ersten Mitarbeiter. Kommen Arbeitgeber der Pflicht nicht nach, drohen saftige Bußgelder. Bis zu 5.000 Euro können fällig werden, wenn ein wichtiges Gesetz nicht für alle Angestellten barrierefrei einsehbar ist. Bei einigen Regelungen ist eine Aushangpflicht an die Mitarbeiter gekoppelt. Beispielsweise muss das Mutterschutzgesetz erst ab drei weiblichen Arbeitnehmern im Betrieb ausgehangen werden. Darüber hinaus entscheidet die Art des Unternehmens über eine Pflicht zur Veröffentlichung von bestimmten Vorschriften. Das Strahlenschutzgesetz ist in einem Shop für Möbel nicht erforderlich, das Ladenschlussgesetz hingegen schon. Ein Aushang der Gesetze empfiehlt sich vor allem in Räumlichkeiten des Betriebes, die häufig genutzt werden und zu denen alle Mitarbeiter freien Zugang haben. Der Pausenraum, die Kantine und große Flure, die einzelne Zimmer und Ausgänge miteinander verbinden, sind ideal.
Was es sonst noch zu beachten gibt
Die aushangpflichtigen Gesetze und Verordnungen können sich in ihren Einzelheiten stetig ändern, daher bedarf es regelmäßig einer Aktualisierung der Regelungen. Eine jährliche Überprüfung ist zweckmäßig, um alles auf dem neuesten Stand zu halten. Zwar gilt es, die Vorschriften in deutscher Sprache zu veröffentlichen, bei internationalem Personal und im Sinne der Mitarbeiterfreundlichkeit ist eine zusätzliche Fassung in Englisch nicht verkehrt. Der Aushang von einigen Gesetzen wie dem Nichtraucherschutzgesetz und der Bildschirmarbeitsverordnung ist freiwillig. Um den Angestellten zu zeigen, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen großgeschrieben wird, ist eine Bereitstellung auch dieser relevanten Informationen anzuraten.
Fazit: Mit aktuellen Aushängen Mitarbeiter umfassend informieren und Bußgelder vermeiden
Mit dem Aushang wichtiger Gesetze kommen Arbeitgeber ihrer Verpflichtung nach, riskieren keine Strafzahlungen und bringen zum Ausdruck, dass ihnen das Wohl ihrer Angestellten am Herzen liegt. Um keine Tonnen an Papier zu verschwenden, ist eine Bereitstellung in digitaler Form möglich. Durch sich ständige Änderungen einzelner Vorschriften sollte auf die Aktualität der ausgehangenen Infos geachtet werden.
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